Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden die Grundlage des Vertrages über die Thermografie oder Physiotherapie von Pferden und Sätteln zwischen dem Kunden und HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß.

 

Die Thermografie (Wärmebildaufnahmen) ist eine Möglichkeit eine Bestandsaufnahme des gesamten Pferdes durchzuführen. Diese Technik wird von HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß als ganzheitliche Untersuchungsmethode, sowie zur Sattel - und Trainingskontrolle angewandt. Hierbei werden die Wärmemuster des Pferdes oder des Sattels mittels Thermogramme auf thermografische Auffälligkeiten untersucht. Für diese und für alle übrigen Leistungen, wie die Physiotherapie einschließlich der Beratung gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

1.2

Das Angebot richtet sich an Privatkunden, wie Pferdebesitzer, Freizeit- sowie auch Berufsreiter. Die Thermografie dient der Visualisierung von thermografischen Auffälligkeiten bei Equiden.

 

1.3

Gegenstand des Vertrages ist die beauftragte Erstellung von thermografischen Aufnahmen persönlich von HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß mit einer Wärmebildkamera und die anschließende Auswertung der Aufnahmen. Diese werden mithilfe eines speziellen Programmes analysiert. Der Kunde erhält einige Tage später per Email einen ausführlichen Bericht in pdf. Format. Im Bericht sind Beschreibungen der thermischen Auffälligkeiten, es werden keine Diagnosen gestellt. Auch werden Handlungsempfehlungen abgegeben. Bei der Auswertung handelt es sich nicht um ein gerichtlich verwertbares Sachverständigen-Gutachten.

 

1.4

Die Nennung von möglichen Ursachen sowie Vorschläge von Maßnahmen sind allgemeine Hinweise. Für konkrete Befundungen und zur Realisierung dieser Vorschläge können weitere Untersuchungen von Fachkräften, wie Sattler, Tierärzte oder Hufschmiede notwendig sein. Wir schulden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, keinen bestimmten Erfolg im Sinne des §631 BGB.

 

 

2. Vertragsabschluss, Vertragsbeginn, Ablauf

2.1

Der Abschluss des Vertrages zwischen HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß und dem Kunden setzt einen telefonischen Auftrag, eine E-Mail oder die Online Anmeldung zu einer Tour unter http://www.horsetherm-pferdethermografie.de/downloads-anmeldungen/ des Kunden voraus.

 

Der Vertrag wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung oder einer Terminmitteilung (Telefon/Email) von HorseTherm Pferdethermografie wirksam.

 

2.2

Der Kunde wird spätestens 1-2 Tage vor Durchführung der Thermografie schriftlich von uns über die genaue Uhrzeit formiert.

 

2.3

Der Kunde erhält einen Bericht mit allen Thermogrammen jedes untersuchten Pferdes in pdf-Format, welcher per Email übermittelt wird. Jedes Thermogramm, sofern thermografisch auffällig erhält eine Beschreibung.

Wünscht der Kunde eine andere Übermittlungsart (ausgedruckt oder per CD) ist dieses über HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß gesondert zu bestellen und deren Erstellungskosten und Folgekosten (Versand) muss vom Kunden übernommen werden.

 

2.4

Die korrekte Auswertbarkeit der Thermogramme erfordert einige Vielzahl von Bedingungen, die der Kunde im Vorfeld abklären und sicherstellen muss. Alle Bedingungen an die Vorbereitung und den Untersuchungsort erhält jeder Kunde im Vorfeld anhand einer Checkliste in schriftlicher Form als pdf-Format vom HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß. Diese Checkliste ist auf der Internetseite zudem für jeden einsehbar:

 

http://www.horsetherm-pferdethermografie.de/downloads-anmeldungen/

 

2.5

Erfüllt der Kunde die in der Checkliste vorgegebenen Bedingungen nicht, sind die Thermogramme unter Umständen nicht optimal auswertbar. Trotzdem ist der Kunde zur Zahlung der gebuchten Dienstleistung in voller Höhe verpflichtet.

 

3.Preise und Zahlungsbedingungen

3.1

Der Aufwand zur Auswertung der Aufnahmen und zur Berichtsgestaltung wird entsprechend unserer Preisliste abgerechnet. Die Preise richten sich nach unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste bzw. individuellen Honorarvereinbarung.

 

3.2

Bei den Preisen handelt es sich um Bruttopreise, diese verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. Fahrtkosten (Fahrtkostenstaffelung anhand Zonenverteilung).

 

3.3

Eine Rücktritt des Termins oder der Anmeldung einer Tour muss dem Auftragsnehmer rechtzeitig (mindestens 5 Tage vorher) mitgeteilt werden. Bei einer kurzfristigeren Stornierung des Auftrags (weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Aufnahmedatum) kann HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß ihm den kompletten Buchungsbetrag inkl. der Fahrtkosten in Rechnung stellen.

 

3.4

Ist das angemeldete Pferd nachweislich (Tierärztliches Attest) nicht untersuchungstauglich oder verstorben (Tötungsbescheinigung) wird der Buchungsbetrag selbstverständlich nicht fällig.

 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß zu unterstützen, insbesondere durch die eventuell notwendige Vorbereitung des Pferdes vor den thermografischen Aufnahmen, sowie der Schaffung und Zugang zu optimalen Aufnahmebedingungen (Siehe Checkliste). Erfüllt der Kunde diese nicht, ist unter Umständen eine aussagekräftige Auswertung der Thermogramme nicht machbar. Die gebuchte Dienstleistung ist trotzdem im vollen Umfang zu bezahlen.

 

Ist die Anwesenheit des Auftraggebers nicht möglich, so muss dieser dafür Sorge tragen, dass eine andere unterwiesene Person das Pferd vorstellt (ggf. auch reitet).

 

 

5. Haftung

5.1

Die Haftung von HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß für Schäden, die der Kunde infolge einer Pflichtverletzung durch HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet, ist auf solche Schäden beschränkt, die der Kunde infolge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet.

 

5.2

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleiden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

 

5.3

Termine für die Erbringung von Leistungen werden von uns nach bestem Wissen angegeben. Höhere Gewalt, schlechte Witterungsbedingungen, Betriebsstörungen und ähnliche unverschuldete Ereignisse auf unserer Seite, die zu einer zeitlichen Verzögerung der Leistungen von HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß führen, müssen von uns nicht vertreten werden. Eine Entschädigung des Auftraggebers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

6.Datenschutz

6.1

Der Auftraggeber ist mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Der Auftraggeber willigt insbesondere ein, dass seine personenbezogenen Daten und alle weiteren zur Durchführung des Vertrages notwendigen Daten elektronisch gespeichert werden. Personenbezogene Daten von Auftraggebern werden keinen Dritten zugänglich gemacht. Wünscht der Kunde eine Weiterleitung des Berichtes und/oder der Aufnahmen (z.B. an Tierarzt oder Therapeut), ist ein schriftlicher Auftrag dazu erforderlich.

 

6.2

Der Kunde gestattet HorseTherm Pferdethermografie Alexandra Groß die Thermogramme inkl. einer dazugehörigen Beschreibung (Krankheitsbild, Symptome, Auffälligkeiten etc.) ohne Namen (sowohl Kunde als auch Pferd!) zu Werbe- und Präsentationszwecken zu verwenden.

 

6.3

Wir sind berechtigt, den Auftraggeber auch zukünftig über unsere jeweiligen Produkte und Dienstleistungen zu informieren, auch telefonisch oder mittels elektronischer Post. Der Auftraggeber kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder in Textform widerrufen.

 

7. Schlussbestimmungen

7.1

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Textform und der Zustimmung beider Vertragsparteien.

 

7.2

Sollte eine Bestimmung des Vertrages über die Thermografie oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke


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